haushaltsnahe Dienstleistungen
Artikel- und Lohnkosten getrennt ausweisen – aber warum?
Steuerzahler können in ihrer Einkommensteuererklärung die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, oder auch umgangssprachlich „Handwerkerbonus“, teilweise geltend machen. Berücksichtigt werden jedoch nur die Lohnkosten, keine Materialkosten.

André