Lohnstamm
Der Lohnstamm
Besitzer von Wohneigentum können Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen, die im oder am Haus geleistet werden, in der Steuererklärung angeben. Akzeptiert werden von den Finanzämtern jedoch nur Rechnungen, auf denen die angefallenen Lohnkosten separat ausgewiesen sind.
André