haushaltsnahe Dienstleistungen Artikel- und Lohnkosten getrennt ausweisen – aber warum? Steuerzahler können in ihrer Einkommensteuererklärung die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, oder auch umgangssprachlich „Handwerkerbonus“, teilweise geltend machen. Berücksichtigt werden jedoch nur die Lohnkosten, keine Materialkosten. André 13. April 2022 um 15:17 1 0