Hintergrund
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit für das eigene Unternehmen die "Kleinunternehmerregelung" anzuwenden. Wie und welche das sind ist am besten mit dem Steuerberater zu besprechen. Unabhängig davon muss die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für die Kunden durch einen Hinweis auf der Rechnung zu § 19 UStG ersichtlich sein.
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Du kannst die Umsatzsteuerbefreiung innerhalb der Firmendaten einstellen (Einstellungen > Firma).
Sobald diese aktiviert wurde, kann ein individueller Text für die Belegausgabe hinterlegt werden. Im Ergebnis werden nach Aktivierung keine MwSt. innerhalb der Belege ausgewiesen.