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§ 13b Umsatzsteuergesetz

  • Michael
  • 26. April 2022 um 10:17
    • § 13b Umsatzsteuergesetz
  • 3.895 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
Im §13b Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die Steuerschuldumkehr geregelt. Sie gilt für ausgeführte Bauleistungen und Umsätze inländische Unternehmen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.
Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Hintergrund
  2. Einrichtung
    1. Kunden
    2. Anwendung ab Betrag
    3. Belegtext
  3. Verwendung

Hintergrund

Aufgrund des §13b schuldet ein Leistungsempfänger unter bestimmten Bedingungen die Umsatzsteuer. Auf der Rechnung wird somit keine MwSt. ausgewiesen. Die Rechnung wird jedoch mit einem entsprechenden Nachtext versehen. work unterstützt dich bei der Abwicklung dieses Verfahrens.

Einrichtung

Generell musst du nur die entsprechenden Kunden kennzeichnen oder in der Rechnung auswählen, ob diese Regelung Anwendung finden soll. Hiernach wird der entsprechende Text direkt auf der Rechnung ausgegeben. Die relevanten Grundeinstellungen sind bereits alle für dich vorbelegt, können aber von dir angepasst werden.

Kunden

Am Kunden kannst du unter den Steuerangaben definieren, ob dieser Kunde an dem Verfahren teilnimmt.

Einstellung_Steuerschuldumkehr_Adressstamm

Anwendung ab Betrag

Unter > Firma > Steuerdaten kannst du hinterlegen, ab welchem Nettobetrag das Verfahren gezogen wird.

Steuerschuldumkehr in den Einstellungen

Belegtext

Unter > Firma > Steuerdaten kannst du den Belegtext für die Ausgabe individuell gestalten.

Verwendung

work wendet das Verfahren an, wenn die Voraussetzungen vorliegen. D.h. der Kunde (oder der Beleg) ist so eingerichtet, dass das Verfahren generell wirken soll und der hinterlegte Betrag erreicht ist. Hiernach wird die MwSt. im Beleg nicht ausgewiesen und der Beleg mit einem entsprechenden Text versehen.

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