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E-Rechnungspflicht ab dem 01. Januar 2025 – was bedeutet das?

  • André
  • 3. Dezember 2024 um 10:22
  • 946 Mal gelesen

Zur Zeit ist das Thema elektronische Rechnung in aller Munde. Aber was bedeutet denn die E-Rechnungspflicht für den b:work-Nutzer?

Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmer verpflichtet, Rechnungen von anderen Unternehmen als elektronische Rechnungen anzunehmen. Im sogenannten B2B („von Firma zu Firma“)-Umfeld ersetzt dies die Papierrechnung vollständig. Aber was bedeutet es, eine E-Rechnung zu empfangen und wie geht das?

Das gängige Format von E-Rechnungen im B2B-Umfeld ist ‚ZUGFeRD‘. Bei einer ZUGFeRD-Rechnung handelt es sich um ein spezielles PDF-Dokument, was die Rechnungsdaten maschinenlesbar integriert mitbringt, aber wie auch eine Papierrechnung „normal“ lesbar ist.

Wenn Du also von deinem Lieferanten eine ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail bekommen, erfordert das zunächst keine besondere Software, um diese Rechnung zu empfangen.

Neben dem Empfangen von E-Rechnungen kann die weitere Verarbeitung manuell (wie bisher – z.B. die Weitergabe an das Steuerbüro) oder automatisiert elektronisch erfolgen. Für die elektronische Verarbeitung bietet b:work zur Zeit noch keine Lösung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber die revisionssichere Archivierung des Originalbelegs (der ZUGFeRD-Datei).

Das Erstellen von E-Rechnungen, das dann 2027 bzw. 2028 zur Pflicht wird, steht ab Anfang 2025 zur Verfügung.

Nähere Informationen rund um das Thema findest Du in folgendem Video.

  • ZUGFeRD
  • e-rechnung
  • 2025
  • pflicht
  • Vorheriger Artikel E-Rechnungspflicht ab 2025

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André
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