E-Rechnungspflicht ab dem 01. Januar 2025 – was bedeutet das?

Um eine wichtige Frage bereits zu beantworten: b:work unterstützt die E-Rechnungspflicht NOCH nicht! Wir werden das aber bis zur Einführung der Pflicht erledigt haben.
Aber zuerst wollen wir euch mal erklären, was genau man unter einer E-Rechnung versteht und wer von der Pflicht überhaupt betroffen ist.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und maschinenlesbar sein. Beispiele für Formate sind XML-basierte Standards wie ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) oder XRechnung.
Elektronische Rechnungen erleichtern die Automatisierung und Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse, was zu einer schnelleren und effizienteren Bearbeitung führt. Es können aber auch Kosten reduziert werden. Hier ist einmal der geringeren Papierverbrauch zu nennen. Aber auch durch die Verringerung der manuellen Bearbeitung sinken Verwaltungskosten.
Hinzu kommt eine bessere Nachverfolgbarkeit und Kontrolle der Rechnungsdaten und ganz zum Schluss erleichtert die elektronische Verarbeitung und Prüfung die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Betrug.
Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen. Die neuen Bestimmungen treten bereits am 1. Januar 2025 in Kraft. Es gibt jedoch Übergangsfristen, um die Umstellung zu erleichtern:
Zusammengefasst bedeutet die E-Rechnungspflicht ab 2025 einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Geschäftsprozesse in Deutschland. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung zu profitieren.
Mit b:work bist du daher schon heute auf dem richtigen Weg, denn wir werden dich Rechtzeitig bei der E-Rechnung unterstützen.